Zwei Hausbesuche und zwei Verfügungen

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Allgemein / Dortmund / In eigener Sache
Ansicht eines der beiden Eingänge zum Amtsgericht. Unspektakulär.

Viele von euch hatte das am Wochenende den 11. und 12. Juni und die Hausbesuche auf Twitter verfolgt. Herr A. aus Berlin, der sich im Netz „Ansar“ nennt, stand an zwei Tagen infolge vor und in der Nähe meines Wohnhauses. Dieses Erscheinen von ihm wurde mehrfach angekündigt und was ich niemals gedacht hätte, in die Tat umgesetzt.

Am 11. Juni erschien er mit nacktem Oberkörper und einem Kubotan, griffbereit, erstmalig vor meinem Haus. Der WDR berichtete. Sein Erscheinen hatte einen Polizeieinsatz zur Folge. Ihm wurde die Waffe abgenommen und er erhielt einen Platzverweis. Noch während er sich entfernte, rief er mir laut hörbar „Jetzt jeden Tag einmal“ zu. Ich dokumentierte alles von einem Wohnungsfenster aus. Die Polizei muss das meiner Meinung nach auch gehört haben.

Ein Tag zuviel

Am Sonntag, den 12. Juni, erschien er wiederholt, aber nicht direkt vor dem Haus. Erst später erfuhr ich von dem Platzverweis für die Straße. Entsprechend positionierte er sich so, dass er sich nicht dem Platzverweis widersetzte. Ich rief wieder die Polizei. Spätestens mit dem Erscheinen am Vortag zuzüglich Waffe war sein „Ich will nur mit ihm reden“ Kartenhaus zusammengefallen.

Zu meinem Erstaunen ließ die Polizei ihn gewähren, allerdings mit dem Hinweis sie könne keine Maßnahme treffen über Tage hinweg. Mir wurde von einem Beamten aber eröffnet, ich könne eine einstweilige Verfügung erwirken. Das tat ich dann. Wenn es bei dem Samstag geblieben wäre, hätte ich das nicht in die Wege geleitet. Seine Ankündigung vom Vortag, ab jetzt täglich zu kommen und das am Sonntag auch umzusetzen, ließ mir keine Wahl.

Die Anhörung

Die Anhörung wurde für den 1. Juli angesetzt. Für den Termin holte ich mir rechtlichen Beistand. Danken möchte ich an der Stelle auch den solidarischen Menschen, die mich zu dem Termin begleiteten. Der Herr A. erschien nicht. Die Anhörung dauerte knapp eine Stunde, auch weil wir 15 Minuten Wartezeit vereinbarten. Das in der Hoffnung, Herr A. würde noch erscheinen. Dem war nicht so. Das persönliche Erscheinen war gerichtlich angeordnet.

Die Richterin konnte nach der 45-minütigen Erörterung keine Entscheidung verkünden. Zu dem Zeitpunkt war nicht klar, ob die zweite Zustellung des Termins in Berlin erfolgreich war. Der erste Versuch war gescheitert und das Einwohnermeldeamt musste eingeschaltet werden. Die Verkündung wurde auf den 15. Juli um 8:55 Uhr gelegt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich, hieß es.

Die Entscheidung

Nun ist die Entscheidung da. Die Richterin verfügte bis auf eine Ausnahme alle beantragten Punkte für einen Zeitraum von drei Monaten. Das sind im Folgenden:

  • keine Annäherung an die Wohnung auf weniger als 100 Meter
  • mich weder belästigen, zu beschimpfen oder Gewalt anzutun bzw. mir anzudrohen
  • sich mir nicht weniger als 100 Meter zu nähern
  • keine Verbindung zu mir, auch nicht über Fernkommunikation aufzunehmen
  • keine zusammentreffen herbeiführen
  • bei zufälligen aufeinandertreffen 100 Meter Abstand herbeiführen

Bei Zuwiderhandlung gegen jeden einzelnen Fall kann das ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder, wenn das nicht gezahlt werden kann, eine Ordnungshaft zur Folge haben.

Diese Information über die Entscheidung zu bekommen, war etwas ungewöhnlich. Da kein persönliches Erscheinen nötig, zwingend sein musste, blieb ich der Verkündung fern. Die Richterin bot an, ich könnte an dem Tag, also heute in der Geschäftsstelle anrufen. Das habe ich den ganzen Morgen ohne Erfolg versucht. Um 11 Uhr entschied ich mich dann zum Amtsgericht zu fahren. Im Büro erfuhr ich dann, dass die eigentliche Ansprechpartnerin Urlaub hat. Die sehr nette Kollegin erkannte aber die Dringlichkeit und rief in meinem Beisein die Richterin an. Im Anschluss an das Telefonat bekam ich dann mündlich die Entscheidung mitgeteilt. Im Anschluss sprach in dann kurz mit dem WDR. Schriftlich dürfte diese in der nächsten Woche bei meinem Anwalt eingehen.

Das Ende der Geschichte?

Das ist aber noch nicht das Ende der Geschichte. Aufgrund der Drohungen, verbalen Übergriffe etc. habe ich auch eine Strafanzeige gestellt. Meine Zeugenaussage ist erfolgt und weiter werde ich mich dazu nicht äußern, weil laufendes Verfahren. Das erzähle ich dann ein andermal.

 

Der Bericht zur Sache vom 7. Juli 2022 des WDR

 

Update 18. Oktober

Herr A. aus B. hatte einen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Mir liegt eine handschriftliche Version vor, zu der ich mich nicht äußern werde und eine lesbare. Die Argumentation, warum ihm Unrecht widerfahren ist, ist mehr als haarsträubend. Ein Kernsatz daraus „Ich bin mit mir sehr zufrieden“. Das OLG Hamm stellte fest, dass die Verfügung zurecht erlassen worden ist und hat die Beschwerde zurückgewiesen. Diese Entscheidung des OLG ist unanfechtbar. Auch diese Verfahrenskosten muss er tragen.

Die eigentliche Verfügung ist am 15. Juli für die Dauer von drei Monaten erlassen worden. Das bedeutet, seit dem 15. Oktober ist sie nicht mehr gültig.

Aufgrund von mehreren Verstößen in dem Gültigkeitszeitraum habe ich zudem eine Ordnungsmaßnahme eingereicht. Ausgang noch offen. Im Falle der eingestellten Strafsache hat mein Anwalt Akteneinsicht gefordert und wir erwägen eine Wiederaufnahme. Auch dieser Ausgang ist noch offen. Mittlerweile dürfte Herrn A. aus B.  klar geworden sein, dass sein Ausflug nach Dortmund teuer geworden ist.

Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich das hier niederschreiben.

Update 10. November 2022

In einer neuerlichen Entscheidung seitens des Familiengerichts Dortmund wurde jetzt ein Ordnungsgeld von 250 Euro gegen Herrn A. festgesetzt. Er hat mehrfach auf Twitter gegen die Auflagen der Verfügung verstoßen. Alternativ wurde ihm angeboten, für je 50 Euro/Tag eine Ordnungshaft anzutreten.

Die Begründung:

„Dem Antragsgegner ist aufgrund der Verpflichtung aus dem vollstreckbaren Beschluss des Familiengerichts Dortmund vom 15.07.2022 (AZ: 108 F 2035/22) unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, mit dem Antragsteller in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen. Im Einzelnen ist es ihm verboten, den Antragsteller zu belästigen, zu beschimpfen oder Gewalt anzutun bzw. anzudrohen, sich der Wohnung des Antragstellers weniger als 100 Meter zu nähern, sich dem Antragsteller weniger als 100 Meter zu nähern, mit dem Antragsteller – auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln – Verbindung aufzunehmen sowie ein Zusammentreffen mit dem Antragsteller herbeizuführen.

Hiergegen hat der Antragsgegner verstoßen, indem er den Antragsteller über Twitter am 07.09.2022 über seinen Account Schockraum@AktivistMFA „als einer der größten Feiglinge und Lügner der gesamten Bundesrepublik“ bezeichnete. Ferner führte der Antragsgegner am 08.09.2022 unter seinem Account Schockraum@AktivistMFA bei Twitter aus: Koralle ist ein Menschenhasser. Ihn unbehelligt zu lassen, bedeutete sich mitschuldig zu machen und zukünftigen Opfern Hilfe zu verweigern. Die menschenfeindlichen Methoden von Koralle und Co werden noch zu deutschem Blut auf deutschen Boden führen. Soweit muss es nicht kommen. Ferner erstellte der Antragsgegner am 14.09.2022 auf seinem YouTube-Kanal Ansar als sog. Livestream Videoaufnahmen einer Demonstration. Diese Aufnahmen kommentierte der Antragsgegner und äußerte die Absicht, dass er vor dem Wohnhaus des Antragstellers erscheinen werde. In diesem Zusammenhang gab der Antragsgegner den Wohnort des Antragstellers an.

Der Antragsgegner hatte Gelegenheit, zum Antrag Stellung zu nehmen. Er hat sich hierzu nicht geäußert. Der Sachverhalt gilt daher als zugestanden.“

Noch immer steht die Akteneinsicht des eingestellten Strafverfahrens aus. Diese könnte dazu führen, dass ich und mein Anwalt eine Wiederaufnahme erwirken werden.

Update 24. Dezember 2022

Der nächste Akt und es ist schwer absehbar, ob es der letzte sein wird. Mit Wirkung 20. Dezember hat das Familiengericht beim Amtsgericht Dortmund nun die zweite Verfügung gegen Herrn Mounib A. beschlossen. Der Beschluss umfasst dieselben Punkte wie bei der Ersten und sind weiter oben nachzulesen. Unter anderem heiß es in der vierseitigen Begründung:

„Da aufgrund der am 30.11.2022 und am 07.12.2022 veröffentlichen Videos davon auszugehen ist, dass der Antragsgegner weiterhin schlecht über den Antragsteller redet und beabsichtigt, diesen erneut in Dortmund aufzusuchen, sind die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem GewSchG gegeben.“
Anmerkung: GewSchG = Gewaltschutzgesetz

Herr Mounib A. hat keine Stellung dazu genommen. Auf YouTube erwähnte Herr A. hingegen am 19.12. süffisant, er hätte einen lustigen Brief von einem Mann aus Dortmund bekommen und er dürfe diesen (mich) nicht „mannlos“ nennen. Das ergänzte er mit „Antidemokrat? Ja? fertig schießen, fertig. Keine weiteren Fragen“.

Im Gegensatz zu der Ersten wurde die Dauer der Verfügung auf sechs Monate festgesetzt. Zuvor waren es nur drei. Die logische Konsequenz aufgrund der Tatsache, dass er mich weiter beleidigt und immer neue Drohkulissen aufbaut. Die Kosten des Verfahrens trägt Herr A.

Abschließend eine persönliche Bewertung seiner Kommentare auf YouTube. Er täte gut daran, sich seine „Freunde“ besser auszusuchen. Nicht zuletzt ein User mit Namen „Pemeier“, gleichzeitig auch Admin in dem Kanal von Herrn Mounib A., stachelt ihn immer wieder an durch ein- und zweideutige Aussagen sich zu meiner Person äußern. Seit einiger Zeit treiben sich im Chat auch Personen mit Fake-Accounts herum. Auch einer, der meinen Twitternick „Korallenherz“ benutzt. Das nimmt Herr A. nicht aus der Verantwortung, dennoch müssen sich alle dort beteiligten die Frage stellen, ob sie es tatsächlich gut mit Herrn Mounib A. meinen. Diese Frage sollte er auch sich selbst stellen.

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